Informationsveranstaltung 'Regressanspruch von Sozialversicherungsträgern'
Info-Abend ‚Regressanspruch von Sozialversicherungsträgern aus § 110 SGB VII, bei Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften – Geschäftsführer, Inhaber und leitende Angestellte haften mit Ihrem Privatvermögen‘
Auch Mitglieder die Maler- und Lackiererinnung waren dabei.
Darum geht es: Erst kürzlich hat das OLG Koblenz entschieden, dass ein leitender Angestellter und ein Geschäftsführer eines Dachdeckerbetriebes zur Zahlung von 942.436,13 EUR an die Berufsgenossenschaft verpflichtet ist. In dem entschiedenen Fall beansprucht die klagende Berufsgenossenschaft Ersatz ihrer Aufwendungen, die ihr infolge eines Arbeitsunfalls ihres Versicherten entstanden sind. Dem leitenden Angestellten und der Geschäftsführung des Dachdeckerbetriebes wird vorgeworfen,
einen Unfall eines eigenen Mitarbeiters auf der Baustelle (in dem Fall sogar ein Leiharbeiter) durch Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften, grob fahrlässig herbeigeführt zu haben. Auch in strafrechtlicher Hinsicht wird gegen die Verantwortlichen ermittelt. Zunehmend sind wir als Handwerksbetriebe mit solchen Regressansprüchen von Berufsgenossenschaften konfrontiert. Den Unternehmern wird vermehrt die grob fahrlässige Herbeiführung des Arbeitsunfalls unterstellt, beispielhaft bei Nichteinhaltung von Unfallverhütungsvorschriften, fehlerhafter, unvollständiger oder nicht vorliegender Gefährdungsbeurteilung. In den meisten Fällen sind die Geschäftsführer und Inhaber der Betriebe gegen solche, persönlichen Regressansprüche nicht richtig oder überhaupt nicht abgesichert. Zudem ist den wenigsten Unternehmern die Tragweite der Unfallverhütungsvorschriften, in Verbindung mit den vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilungen bekannt. An unserem Info-Abend geht es genau um diesen Regressanspruch und was wir als Handwerksbetriebe unternehmen können um uns vor solchen Ansprüchen wirksam zu schützen.
Wir konnten für dieses praxisrelevante Thema die Wengenstein® Rechtsanwälte als Referenten gewinnen, den Vortrag haben diese bereits in 56 weiteren Innungen und
Kreishandwerkerschaften gehalten, ebenso haben diese in den vergangenen Jahren zahlreiche Regressfälle von Handwerksunternehmen betreut, begleitet und die Unternehmer beraten.
Nach einer solchen Infoveranstaltung wundert es nicht im Geringsten, dass die Zahlen der zuverlässigen kleinen und mittleren Handwerksunternehmen stetig zurückgehen. Denn als Unternehmer steht man täglich mit einem Beim im Gefängnis und mit dem anderen im Ruin. Denn selbst bei sorgfältiger und verantwortungsbewusster Erfüllung der täglichen Aufgaben hafteten sie mit all ihrer Existenz für alle Unwägbarkeiten. Im Falle des Regressanspruchs, dem Thema des Abends, ist dies besonders perfide, werden doch dem Unternehmer alle Kosten und Lasten aufgebürdet, für die er jahrelang horrende Versicherungsbeiträge zahlt.
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