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Wahnsinn des Tages

Die Betriebe in Deutschland, allen voran die kleineren Handwerksbetriebe, sind mit einer Vielzahl von bürokratischen Belastungen konfrontiert. Bei einigen davon kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, man sei nicht im Wetteraukreis zu Hause sonder nin Schilda. Seit Jahren propagiert die Politik das Schlagwort der Entbürokratisierung. In der Praxis ist es dann einen Schritt vor und drei zurück. In diesem Blog möchten wir Highlights des alltäglichen Wahnsinns präsentieren. Es wäre schön, wenn der ein oder andere Verantwortliche in Politik und Verwaltung sich diesen Blog einmal zu Herzen nimmt und wirklich etwas für die Entbürokratisierung unternimmt.

Wahnsinn des Tages

Wahnsinn des Tages: Der Unsinn der Energiepreispauschale oder: der Missbrauch der Arbeitgeber für die Erfüllung staatlicher Aufgaben

 

Die Bundesregierung hat eine zeitlich befristete Energiepreispauschale angekündigt. Einmalig 300 EUR für jeden Arbeitnehmer - hört sich doch super an! Doch bei genauem Hinsehen erweist sich die großzügige Wohltat als Danaergeschenk.

 

Erstens für die Arbeitnehmer. Die Energiepreispauschale ist nämlich "der Einkommenssteuer zu unterwerfen". Das heißt, dass von der Einmalzahlung im Durchschnitt nur ungefähr die Hälfte übrigbleibt, den Rest kassiert der Staat gleich wieder ein. Die groß herausgetönte "Hilfe" verpufft noch bevor sie ausgezahlt ist.

 

Zweitens soll die Auszahlung dieser staatlichen Leistung nicht über eine staatliche Stelle, sondern über die Arbeitgeber erfolgen. Diese dürfen dann die vermeintliche Wohltat nicht nur vorfinanzieren, sondern müssen in den Lohnabrechnungen die Einmalprämie irgendwie in die Lohnabrechnung einbasteln. Dafür sind dann dutzende Softwarehersteller in der Pflicht, die Abrechnungsprogramme umzustellen, was sicherlich nicht kostenlos geschieht. Wohlgemerkt: für eine einmalige Prämienzahlung, die in keinerlei Bezug zum Beschäftigungsverhältnis steht. Reichlich viel Aufwand dafür, dass beim Arbeitnehmer wenig hängenbleibt. Damit werden die staatlichen Verwaltungskosten auf die Arbeitgeber abgewälzt. Ganz unweigerlich drängt sich die Frage auf, ob dieser Missbrauch der privaten Arbeitgeber zur Erfüllung staatlicher Aufgaben rechtlich überhaupt haltbar ist.

 

Es zeigt sich wieder einmal: Bürokratieabbau in Deutschland ist ein Schritt vor und drei zurück.

Wahnsinn des Tages

Wahnsinn des Tages:  Gefährdungsbeurteilung und Sicherheitsunterweisung für E-Fahrzeuge

 

Dass E- und Hydridfahrzeuge ihre Besonderheiten mit sich bringen ist unzweifelhaft offensichtlich. Kein vernüftig denkender Mensch käme auf die Idee, loszufahren, wenn das Ladekabel noch eingesteckt ist. Ganz abgesehen davon, dass es technisch gar nicht möglich ist, bei eingestecktem Ladekabel loszufahren.

 

Trotzdem sind nach den aktuellen Vorschriften für Arbeitsschutz sowohl Gefährdungsbeurteilungen als auch Sicherheitsunterweisungen für den Betrieb von Hybrid- und E-Autos vorgeschrieben. So muss zum Beispiel der Unterweiser einem zu unterweisenden Fahrer darauf hinweisen, dass er mit eingestecktem Ladekabel nicht losfahren darf. Das ist ungefähr so sinnvoll wie die Anweisung, dass ein Wasserhahn, der aufgedreht wurde auch wieder zuzudrehen ist.

Natürlich kann man sagen, es ist halt Vorschrift, dann macht man das eben. Aber: es kostet Zeit, es kostet Geld und das landet dann in Form noch höherer Kosten beim Kunden. Es es sind keine Lapalien: Das Aufstellen und Archivieren einer Gefährdungsbeurteilung bringt einen Aufwand von ca. 3 Stunden Jährlich mit sich. Dann sind jährlich Unterweisungen auszuführen, zu dokumentieren und zu archivieren. Das ist dann auch wieder eine Stunde pro Fahrer und Unterweiser. Nimmt man alles zusammen ist ein Arbeitstag pro Jahr und Auto weg - knapp 500 EUR brutto - ohne Nutzen, pro Jahr. Denn wie man mit einem E-Auto umzugehen hat bekommt jeder Fahrer bei der Auslieferung schon erklärt.

 

Kosten pro Jahr / Betrieb: 500 EUR

Nutzen: keiner

PHEV
Wahnsinn des Tages

Wahnsinn des Tages:  Transparenzregister

 

Bis Ende 2022 müssen sich alle Gesellschaften in das Transparenzregister eintragen lassen. Was ist ein Transparenzregister? Das Transparenzregister ist ein ein amtliches Verzeichnis, in das die wirtschaftlich Berechtigten nach Geldwäschegesetz zu melden sind. Dabei handelt es sich faktisch ausnahmslos um Angaben, die bereits in anderen Registern eingetragen sind, insbesondere im Handelsregister. Da die Daten sowieso bereits erfasst und öffentlich abrufbar sind mussten bisher keine separaten Eintragungen in das Transparenzregister erfolgen. Dies fiel 2022 weg. Nun müssen alle Gesellschaften sich zusätzlich zum Handelsregister noch im Transparenzregister eintragen lassen, natürlich verbunden mit doppelten Kosten. Da die Handelsregister ohnehin elektronisch geführt werden, wäre eine automatische Meldung extrem unbürokratisch automatisiert möglich. Das wird aber nicht eingerichtet und alle Gesellschaften müssen manuell melden. Es wird ein neues bürokratisches Monster von der Kette gelassen, verbunden mit einer Bußgeldandrohung bis zu 100.000 EUR.

 

Kosten: ca. 200 EUR netto plus Arbeitszeit

Nutzen: keiner