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Initiative faires Handwerk

faireshandwerkWir verpflichten uns zur Einhaltung der hier aufgezeigten Anforderungen an die Qualität und die Struktur unseres Betriebes.

 

Die Handwerkerehre ist eine Form des Ehrenkodex und steht für Zuverlässigkeit, Vertrauen, Qualität, Ausbildungssicherung sowie für Werte wie Fleiß, Beständigkeit, Hingabe und Treue innerhalb der Ausübung eines Handwerks.

 

Im Rahmen dieser Standardsetzung gelten für den oben genannten Betrieb folgende Punkte:

 

Fachliche und Qualität

  • Eintrag in der Handwerksrolle, Anlage A: Handwerkskarte mit dem Gewerk "Maler und Lackierer"
  • Spezialisierung auf das Handwerk und Beschäftigung von Fachpersonal
  • Subunternehmer werden nur zur Abdeckung von Leistungsspitzen und fremden Arbeitsfelder eingesetzt

 

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Sicherung und Schaffung legaler, fair bezahlter und sozialversicherter Arbeitsplätze

  • Beschäftigung eigener sozialversicherter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, darunter 4 Auszubildende, 21 Gesellen und 3 Meister
  • Keine Beschäftigung von (scheinselbstständigen) Alleinunternehmem: Sämtliches Personal, das beim Kunden eingesetzt wird, muss sozialversicherungspflichtig angestellt sein
  • Abgabe von Leistungen für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an die tariflichen Sozialkassen
  • Für die nicht beim Auftragnehmer beschäftigen Personen, d.h. für Leiharbeiter/innen und Nachunternehmer/innen, liegen alle notwendigen Dokumente und Erlaubnisse vor
  • Zahlung mindestens des im Maler- und Lackiererhandwerk verbindlich geltenden Mindestlohns

Transparenz und Rechtssicherheit für die Auftraggeber

  • Nachunternehmer/innen werden als solche dem Kunden kenntlich gemacht, zum Beispiel durch die Arbeitskleidung
  • Sicherung der Arbeitssicherheit und Einhaltung der berufsgenossenschaftlichen Auflagen
  • Sicherung des Datenschutzes
  • Absicherung mit ausreichendem Haftpflichtschutz, nachgewiesene Versicherungssumme EUR 6.000.000,-- EUR
  • Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes
  • Mitglied bei der Maler- und Lackiererinnung des Wetteraukreises

 

Diese Kriterien gelten in gleicher Weise für Nachunternehmen und Leiharbeitsunternehmen. Alle Unterlagen für die oben genannten Punkte werden der Innung einmal jährlich vorgelegt.

 

Weitere Informationen zu der Initiative 100% faires Handwerk finden Sie auf der Website www.faireshandwerk.de

 

Selbstverpflichtungserklärung